Mieterregress
OLG Oldenburg, 12.03.2026 – 9 U 8/26
Das OLG Oldenburg bestätigt, dass nach einem leichten Sturz eines E-Bikes grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, den Lithium-Ionen-Akku vorsorglich durch eine Fachwerkstatt auf versteckte Beschädigungen oder Brandgefahren überprüfen zu lassen, wenn der Akku äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad weiterhin verkehrssicher ist. Kommt es erst Wochen oder Monate später
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