Tierhalterhaftpflicht
OLG Hamm, 21.11.2025 - 7 U 49/24
Das OLG Hamm stellt klar, dass der Aufenthalt auf einer Hundewiese für sich genommen weder einen Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr noch regelmäßig ein Mitverschulden des Geschädigten begründet. Auch wenn das Risiko von Kollisionen mit spielenden Hunden grundsätzlich vorhersehbar ist, führt dies nicht automatisch zu einer Anspruchskürzung nach § 254
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