Maschinenversicherung
OLG Hamm, 28.10.2024 - 20 U 62/24
Das OLG Hamm verneint den Versicherungsschutz für die Kosten des Aufbrechens und der Wiederherstellung eines durch ausgelaufenes Maschinenöl verunreinigten Hallenbodens im Rahmen einer Maschinenversicherung. Der Hallenboden gehört weder zu den versicherten Sachen noch stellt er ein versichertes Maschinenfundament dar. Auch eine Deckung über die Mehrkostenklauseln scheidet aus. Insbesondere sind Kosten
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