Arzthaftung
OLG Köln, 20.04.2026 – 5 U 105/23
Das OLG Köln stellt klar, dass eine frühzeitige Voraufklärung die Anforderungen an eine rechtzeitige Eingriffs- und Risikoaufklärung nicht automatisch erfüllt. Maßgeblich ist, ob der Patient unter den konkreten Umständen noch eine freie und wohlüberlegte Entscheidung treffen konnte. Wird eine schwerwiegende Operation kurzfristig vorgezogen, erfolgt die Risikoaufklärung erst am Vorabend des
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