Unfallversicherung
Zur Mitwirkung "stummer" Vorschäden
Leistungsminderung auf Null bei "beherrschendem Vorschaden" – Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 19.10.2016 (IV ZR 521/14) – Worum geht´s? Ein harmloser Sturz mit erheblichen Folgen: Eine versicherte Person stolpert und fällt – auf den ersten Blick nicht besorgniserregend – auf Knie und Hände und leidet seither
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