Krankenversicherung
BGH zur Abgrenzung zwischen Krankheit und kosmetischem Eingriff
Was war passiert? Die versicherte Person (VP) in einem Krankheitskostenversicherungsvertrag hatte vor Vertragsabschluss eine Brustvergrößerung mittels Implantaten vornehmen lassen, was bei Antragstellung nicht angegeben wurde. Der Versicherungsvertrag sah nach den vereinbarten AVB, deren ersten Teil die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 94) bilden, im Versicherungsfall Ersatz von
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