Kaskoversicherung
OLG Brandenburg, 09.10.2025 – 11 U 155/24
Das OLG Brandenburg stellt klar, dass bei einer Schadenanzeige in der Kaskoversicherung der Begriff „unreparierte Schäden“ weit auszulegen ist. Nach Auffassung des Gerichts umfasst er nicht nur klassische Unfallschäden oder Beschädigungen, sondern auch wertmindernde Fahrzeugmängel, etwa konstruktive oder technische Defekte. Verschweigt der Versicherungsnehmer solche Mängel bewusst, kann dies eine arglistige
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