Lebensversicherung
BGH – Widerspruch bei fondsgebundener Lebensversicherung: Fondsverluste gehen zu Lasten des VN
Kurz und bündig: Der VN einer im Policenmodell abgeschlossenen Fondsgebundenen Lebensversicherung, der nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war und dem Vertragsschluss somit noch Jahre später widersprechen durfte, hat gegen den VR keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Er muss sich die aufgrund deren Anlage in Fonds erwirtschafteten
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